AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwertfeger Torsysteme GmbH

  1. Nachstehende Bedingungen gelten unter Ausschluss von Bedingungen des Käufers für alle Lieferungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  2. Angebot, Auftrag, Preise: Nur schriftliche bestätigte Aufträge und Nebenabreden sind verbindlich. Offerten erfolgen freibleibend der Lieferungsmöglichkeiten und Preisgestaltung. Preise gelten ab Werk ohne Mehrwertsteuer, Lieferung, Transport und Montagekosten, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.Es gelten die festgelegten Preise innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss. In anderen Fällen und bei Dauerschuldverhältnissen werden die am Liefertag gültigen Preise berechnet.
  3. Lieferung und Versand: Der Versand erfolgt ab Werk und auf Risiko des Käufers. Die Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und gegen Bezahlung. Nutzen und Gefahr gehen mit der Lieferung auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, alle üblichen Massnahmen zur Sicherung der gelieferten Ware zu treffen.
  4. Lieferfrist: Die  Liefertermine sind nicht verbindlich. Wir bemühen uns die Liefertermine einzuhalten, ohne jedoch für diese zu garantieren.  Lieferungsverzögerungen führen in keinem Fall zu direkten oder indirekten Ersatzansprüchen seitens des Käufers.
  5. Beanstandungen: Die gelieferte Ware ist sofort auf Menge und Qualität zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind sofort, längstens innerhalb von 8 Tagen zu melden. Bei begründeten Beanstandungen leisten wir Gewähr nach unserer Wahl, durch Instandsetzung, Minderung oder Vertragsauflösung. Weitere Ansprüche des Käufers bestehen nicht, insbesondere nicht auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens.
  6. Rücktritt: Einseitiger Vertragsrücktritt seitens des Käufers ist nicht möglich. Wir weisen auf die Bestimmungen im schweizerischen Obligationenrecht hin.
  7. Zahlungsbedingungen: Die Rechnungsbeträge sind bar und spesenfrei ohne Abzüge zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind die in Rechnung gestellten Beträge ohne weitere Ankündigung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind 10 % Verzugszins p.A. Sowie sämtliche Inkassospesen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von allen oder einzelnen noch bestehenden Aufträgen zurückzutreten und unsere geleisteten Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Zahlungen die nicht alle unsere Forderungen abdecken, können nach unserem Ermessen beliebig verrechnet werden. Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten, von uns bestrittenen Gegenansprüchen gleich welcher Art sowie Rückstellungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.Vertreter und Angestellte sind nicht zum Inkasso berechtigt.
  8. Baugarantie: Baugarantien im Sinne von Bank und Versicherungsgarantien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Entschädigung ausgehändigt. Ansonsten gewähren wir ein Jahr Garantie auf Material und Fabrikationsfehler. Die Garantie beinhaltet lediglich den Ersatz von defekten Teilen. Deren Einbau sowie allfällige Folge und Nebenkosten sind vom Kunden zu Übernehmen. Auf Kitt- und Silikonfugen gewähren wir keinerlei Garantie.Verschleissteile sind von der Garantie ausgenommen. Werden Unterhalts- oder Wartungsarbeiten nicht rechtzeitig vorgenommen, erlischt die Garantie vollumfänglich. Wir gewähren keinerlei Ersatz für Schäden die auf unsachgemässe Manipulation oder auf Reparaturversuche Dritter zurückzuführen sind.
  9. Allgemeines: Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt. Der Käufer verpflichtet sich bereits jetzt und im Voraus, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel  eine  Ersatzklausel zu akzeptieren, die derjenigen die wegfällt am nächsten kommt und mit schweizerischem Recht einher geht. Gerichtsstand ist für beide Teile Nidau-Biel.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Aufträge verbindlich.
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